Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeines

Nachstehende Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Alle Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Gewichte, die in Preislisten, Katalogen und anderen Medien enthalten sind, sind unverbindliche Angaben. Die Darstellung der Inhalte erfolgt nach aktuellem Kenntnisstand. Änderungen vorbehalten. Ein Irrtum bezüglich der Kennzeichnung sowie der Preisauszeichnung wird nicht ausgeschlossen. Beim Einstellen unseres Warensortimentes ins Internet handelt es sich nicht um ein Angebot, sondern um die Bereitschaftserklärung zur Entgegennahme entsprechender Angebote (sogenannte "invitatio ad offerendum"). Ein Kaufvertrag für einen Artikel kommt zustande, sobald wir den bestellten Artikel an den Käufer ausliefern.

Preise

Die Preise sind freibleibend und gelten ab Versandlager Ludwigshafen/Rhein zzgl. der Transport- und Ver­packungs­kosten. Mit Erscheinen der nächsten Preisliste werden die bisherigen Preislisten ungültig. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro und inklusive der jeweilig gültigen Mehrwert­­­steuer.

Lieferung

Lieferungen erfolgen grundsätzlich auf Kosten des Käufers. Fracht- und sonstige Versand­kosten werden dem Käufer bei Lieferung in Rechnung gestellt. Wir wählen für Sie den günstigsten Versandweg. Bei vom Verkäufer nicht verursachten Betriebsstörungen, bei Streik oder Naturkatastrophen oder sonstigen Fällen höherer Gewalt sowie bei ausbleibenden Lieferungen des Vor­liefe­ranten des Verkäufers entfällt seine Lieferpflicht, sofern diese unmöglich geworden ist. Tritt hierdurch nur eine Lieferverzögerung ein, besteht die Liefer­pflicht des Verkäufers und die Abnahmepflicht des Käufers fort. In den vorgenannten Fällen ist der Verkäufer zum Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages oder wegen Verzuges nicht verpflichtet, auch nicht nach Ablauf einer vom Käufers etwa gesetzten Nachfrist. Im Falle einer Rücksendung, die nicht im Rahmen des nachfolgenden Widerrufsrechtes erfolgt, trägt der Rücksender die Kosten und das Versandrisiko.

Zahlung

Im Falle des Zahlungsverzuges stehen der GP503 Motorsport GmbH gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5%, gegenüber Kaufleuten in Höhe von 8%, über dem Basiszinssatz zu, sofern kein höherer Schaden nachgewiesen wird. Vom Eintritt des Zahlungsverzuges des Käufers an werden sämtliche Zahlungsansprüche auch aus anderen Rechnungen der GP503 Motorsport GmbH sofort fällig. Noch ausstehende Lieferungen kann die GP503 Motorsport GmbH in diesem Falle von Vorauskasse abhängig machen oder insoweit vom Vertrage zurücktreten. Eine Belieferungspflicht gegenüber dem Käufer besteht seitens der GP503 Motorsport GmbH nicht. Die GP503 Motorsport GmbH ist berechtigt, auf eine Bestellung des Käufers hin unverzüglich die Belieferung schriftlich abzulehnen.
Das Recht des Käufers zur Aufrechnung ist beschränkt auf unbestrittene, rechtskräftig titulierte oder von der GP503 Motorsport GmbH anerkannte Gegenansprüche. Das gleiche gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, soweit der Käufer Kaufmann i. S. d. HGBs ist.

Eigentum

Der Kaufgegenstand bleibt bis zum vollständigen Ausgleich unserer Forderungen, die uns aufgrund des Vertrages zustehen, das Eigentum der GP503 Motorsport GmbH. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die wir gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z.B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstigen Leistungen erwerben. Ist der Käufer ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die Forderungen, die wir aus der laufenden Geschäftsbeziehung gegen den Käufer haben.
Auf Verlangen des Käufers sind wir zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegen­stand in Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäfts­beziehung ein angemessene Sicherung besteht.
Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, sind nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder anderweitige, unsere Sicherung beeinträchtigende Überlassungen oder Veränderungen des Kaufgegenstandes zulässig.
Beim Zugriff Dritter, insbesondere bei Pfändung des Kaufgegenstandes, hat uns der Käufer unverzüglich schriftliche Mitteilung zu machen sowie den Dritten unverzüglich auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.

Gewährleistung

Für unsere Waren bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Wir gewährleisten Fehlerfreiheit der von uns gekauften Produkte für den Zeitraum von zwei Jahren ab Ablieferung der Ware beim Verbraucher. Diese Frist gilt auch für Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen, soweit dieser Kaufmann i.S.d. HGBs ist, voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei berechtigten Mängelrügen ist der Verkäufer zur zweimaligen Nacherfüllung auf seine Kosten berechtigt. Dies kann nach Wahl des Käufers durch Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung geschehen. Der Käufer muss hierfür eine angemessene Frist setzen. Der Verkäufer kann eine Nacherfüllung verweigern, die unverhältnismäßig hohe Kosten auslöst. Die Gewährleistung erlischt, sobald eigenhändige Reparaturversuche oder Veränderungen vorgenommen werden, außerdem bei wettkampfähnlichem Einsatz. Die Rahmen- und Felgengewährleistung entfällt bei Schäden, die durch extreme Belastungen oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind. Die Gewährleistung gilt bei Rahmen und Gabel nur, wenn die Teile im Originalzustand verbleiben und für den vorgesehenen Einsatz Verwendung finden. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen etwaiger Beanstandungen Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen. Ohne Kaufquittung können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Die Garantieansprüche gegen den Hersteller betrifft die Gewährleistung des Verkäufers nicht.

Haftung

Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von vertraglichen und gesetzlichen Neben-, und Schutzpflichten, Verschulden bei Vertragsschluss und außervertragliche Haftung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fährlässiges oder vorsätzliches Handeln unsererseits verursacht worden ist. Unabhängig vom Rechtsgrund ist unsere Haftung, fachgemäßer Einbau vorausgesetzt, auf die Höhe des Lieferpreises beschränkt. Schadensersatzansprüche nach § 634, 636 BGB bleiben unberührt.

Schlussbestimmungen

Soweit einzelne Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sind oder werden sollten, sind sie sinngemäß zu ersetzen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird hiervon nicht berührt.

Mannheim Stand: 01.01.2015